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Die Homburger Eigendynastie endete mit dem Tod Friedrich Carl’s am 15. Oktober 1743. Bereits einen Tag nach seinem Tode sandte Graf Ludwig Ferdinand von Sayn-Wittgenstein, Berleburg seine Beauftragten, um Besitz von der Herrschaft Homburg zu ergreifen. Der Vorgang der Inbesitznahme fand am 21. Oktober 1743 seinen Abschluss. Zur Geschichte der Homburger Eigendynastie ist anzumerken, dass diese im Jahre 1635 begründet wurde. Es handelte sich dabei um eine mehr oder weniger illegitime Seitenlinie des gräflichen Hauses Sayn-Wittgenstein zu Berleburg.

Seitens der Berleburger blieb man stets an den Geschicken Homburgs interessiert. So leistete man 1702 gleich zweimal militärische Hilfe, und es kam zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, die im Jahre 1736 zu einem Vergleich vor dem Reichskammergericht zu Wetzlar mit der Festlegung von Regeln bzw. Aufgaben führten. In den 1720er Jahren erreichte ein Informationsbericht die Berleburger Kanzlei. Die in Homburg herrschenden Verhältnisse wurden darin in den düstersten Farben gezeichnet. So habe das Land seit 1635 ungeheuerlich an Wert verloren. Dies wiederum wird hauptsächlich mit dem verheerenden Zustand der Wälder begründet, da der große Holzkohlebedarf der Hütten und Hämmer im Lande zu einem rücksichtslosen und unkontrollierten Kahlschlag geführt habe. Angelastet wird dieser Zustand in erster Linie den Herrschenden, also der Homburger Eigendynastie.

Sicher wurde hier Klage nicht aus früheren ökologischen Erkenntnissen geführt. Es war wohl eher die Sorge um die herrschaftlichen Einkünfte, sowie die Angst vor einer drohenden Energiekrise, die schon damals landesweit grassierte. 

Mit dem Rückfall der Herrschaft Homburg an das Stammhaus Berleburg gehörten dem neuen Landesherrn u. a. die herrschaftlichen Güter und Mühlen. Dazu gehörte das herrschaftliche Gut Enselskamp und die Mahlmühle zu Alper (Alpe).