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Scherbusch-Logobaum

Die Bürgerinitiative Rettet den Scherbusch führte 2004 auf ihrer Internetseite einige interessante Fragen und Antworten auf. Trotz hohem Engagement musste man jedoch mit folgendem Hinweis am 11.12.2007 mit dem Kampf um das Waldgebiet aufgeben:

"Nachdem wir Ende 2006 noch guten Mutes waren, den alten Waldbestand retten zu können, so müssen wir heute unser Scheitern eingestehen. Was ist passiert ? Als nach Kyrill Anfang des Jahres in allen Wäldern die Motorsägen heiß liefen, hatte auch die Rentkammer ihre Chance erkannt. Innerhalb von nur wenigen Tagen wurden sämtliche Laubbäume im alten Scherbusch mit Genehmigung der Aufsichtsbehörden gefällt. Unsere Einsprüche wurden nicht mehr gehört. Der Anfang vom Ende des schönen Waldes. Im Herbst 2007 wurden nun auch noch die Kiefern ausgeforstet und damit ist nun das Schicksal endgültig besiegelt.

Wir fordern die Politik auf, dass sie sich nun mit dem nötigen Verantwortungsbewusstsein an die Umsetzung der nun nicht mehr wegzudenkenden Pläne begibt. Ein alter Ort wie Marienhagen und seine zahlreichen Bürger haben es nicht verdient, einfach zugepflastert zu werden und zukünftig lediglich als "Gewerbegebiet Marienhagen" auf der Landkarte zu erscheinen.

Wenn sich, wie in Nümbrecht Elsenroth sehr gut zu sehen, die nächsten Jahre nur der ein oder andere auf dem Gebiet ansiedeln wird, Betriebe ohne viel Personal ihre Maschinen lagern, der Verkehr und der Lärm unzumutbar zunehmen oder aber die Kriminalität noch mehr ausufert, haben sich die ärgsten Befürchtungen bewahrheitet. Dies muss verhindert werden!

ADE DU SCHÖNER WALD

Die Bürgerinitiative Rettet den Scherbusch"

Hier ein paar Details zu den relevanten Grundlagen der städtischen Vorhaben.

Hat die Stadt Wiehl etwas versäumt ?

Die Stadt Wiehl hat scheinbar nicht`s versäumt! Folgende Beteiligungsschritte wurden durchgeführt:

Daraus folgt, dass wir uns nicht genug darum gekümmert haben, was da um uns und vor allem mit uns passiert !

Einsprüche, die auf den alten Baumbestand und seine Bedeutung, oder aber auch auf die Lärmerhöhung und die noch nicht erbrachten Ausgleichsflächen basierten, wurden durch die Stadt Wiehl abgelehnt. Auch ein Leserbrief half hier nicht weiter.

Ist der Zug für den Scherbusch schon abgefahren ?

Nach Auskunft der Forstbehörde muss der Flächennutzungsplatz erst einmal von der Bezirksregierung genehmigt werden. Danach muss ein Baugenehmigungsplan genehmigt werden. Dazu gehört auch eine Bürgerbefragung. Eine solche Fläche zu roden ist nicht üblich. Dies fällt unter den §39 des Landesforstgesetzes, in dem die "Umwandlung von Waldgebieten" geregelt ist.

Wem gehört der Scherbusch denn überhaupt ?

Bisher gehörte der Scherbusch der Immobilienverwaltung des Richard Prinz von Sayn-Wittgenstein-Berleburg in Berleburg.

Was sagt die zuständige Forstbehörde zur Änderung des Flächennutzungsplans ?

Bereits im Rahmen der Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans setzte die Forstbehörde, die sich wirklich mit dem Wald auskennt, einen klaren Akzent: Zitat aus Schreiben des Forstamtes zum Antrag der Flächennutzungsplanung vom 29.07.2003:

 

Zu 2.) 63. Änderung des Flächennutzungsplanes

Aus forstbehördlicher Sicht müssen erhebliche Bedenken geltend gemacht werden.

Die überplante Waldfläche mit einer Gesamtgröße von ca. 11: ha besteht in wesentlichem Teilen aus ökologisch hochwertigen Waldbereichen wie Altholzbestände aus Eiche und Kiefer in stufiger Mischung mit Buche, Stieleichen-Hainbuchen-Jungwüchse. junge und mittelalte Buchenbestände z.T. in Mischung mit Lärche.

Der gesamte Waldkomplex ist laut Waldfunktionskartierung NRW mit Lärmschutzfunktion belegt. Eine völlige Entwaldung der Kuppenlage und es Taleinschnittes Perksiefen wird die Lärmsituation für den Ort Marienhagen und das Gewerbegebiet durch die Fernwirkung des Autobahnlärms deutlich verschärfen.

Die kartenmäßige Darstellung des Gebietsentwicklungsplans gewährt dem Wald eine Pufferzone zwischen K52 und A4 und einem ca. 50-60 m breiten Streifen entlang der A4.

Berücksichtigt man die Topografie, so ist der Buchen/Lärchenbestand am Rande des Persiefens wegen der Steilheit nur mit erheblichem Aufwand und Erdbewegungen in eine Gewerbefläche zu verwandeln, mit negativen Konsequenzen für die im Bebauungsplan Nr. 25C beschriebene Restbestockung im Siefen, hier besonders auch für einen Fichtenkomplex am Rande der A4. Dieser hat einen erheblichen positiven Effekt bezüglich des Lärmschutzes.

Ähnliches gilt für den Westhangbereich des Gebietes. Auch hier drohen starke Geländeveränderungen die „Ortseinfahrt“ Marienhagen erheblich zu verschandeln. Ein großzügiger Gürtel aus Laubwald, Umbau des Fichtenbestandes in Laubwald, Erhaltung der unteren Hangbereiche des älteren Laubwaldkomplexes könnten dem entgegenwirken.

 

Infos des Forstamts Waldbröl zum aktuellen Verfahrensstand 11.01.2005

Das Forstamt Waldbröl antwortet auf Anfrage der Bürgerinitiative:

 

für Ihr Schreiben vom 5. Januar 2005, in dem Sie mich über Ihre Aktivitäten zur Rettung des "Scherbusches" und Ihre Auffassung zu den mit der o.a. Flächennutzungsplanände­rung verbundenen Waldumwandlungen informierten, bedanke ich mich.

Die Untere Forstbehörde, Forstamt Waldbröl, ist in dem von der Stadt Wiehl federführend und entscheidend betriebenen Flächennutzungsplanänderungsverfahren als Träger Öffentlicher Belange (TÖB), wie andere TÖB's auch, beteiligt worden.

Zu der Planung haben wir am 29. Juli 2003 gegenüber der Stadt Wiehl Stellung genommen und erhebliche Bedenken gegen die geplante Inanspruchnahme von rund 11 Hektar ökologisch hochwertigen Waldes vorgetragen. Wir haben auch dargestellt, dass die be­troffene Waldfläche Lärmschutzfunktionen erfüllt und ökologisch hochwertig ist.

Die Systematik der vorbereitenden Bauleitplanung sieht nun einen Abwägungsprozess der Stadt Wiehl und ihrer Gremien vor. In diesem Prozess entscheidet der Rat der Stadt Wiehl über Anregungen und Bedenken, die Bürger und TÖB's im Anhörungsverfahren vorgebracht haben.

Nach den Vorschriften des Landesforstgesetzes (§ 39, Absatz 2), Ihnen nach Ihrem Internetauftritt bekannt, ist bei einer Entscheidung über eine Waldumwandlung unter Beachtung der Ziele und Erfordernisse der Landesplanung zwischen den wirtschaftlichen Inte­ressen (Gewerbegebietsausweisung, Arbeitsplätze etc.) die durch die Planung verfolgt werden einerseits und dem Interesse der Allgemeinheit an der Walderhaltung anderer­seits unter dem Gesichtspunkt abzuwägen, welche Nutzungsart auf die Dauer für das AIIgemeinwohl von größerer Bedeutung ist.

Diese Abwägung hat im Bauleitplanverfahren die Stadt Wiehl federführend zu treffen.